Oberlandesgericht Schleswig-Holstein

Kreuzfahrten: Trinkgeld muss ausgewiesen werden
Schleswig – Anbieter von Kreuzfahrten müssen obligatorische Trinkgelder im beworbenen Reisepreis angeben. Das zeigt ein Urteil (Aktenzeichen 6 U 24/17) des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht. Bei dem Fall ging es um eine Passage, bei der beim Gesamtpreis die Angabe eines Serviceentgelts von zehn Euro pro Tag fehlte. Das OLG bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Lübeck.